Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der apollo real estate GmbH & Co. KG
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die apollo real estate GmbH & Co.KG schließt Maklerverträge ausschließlich unter Vereinbarung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
2. Anzuwendendes Recht; Vertragsabschluss; Erfüllungsort
- Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt deutsches Recht als vereinbart.
- Neben den schriftlich niedergelegten Vertragsbestimmungen sind bei Vertragsabschluss keine weiteren Abreden zwischen den Parteien getroffen worden.
- Erfüllungsort für die von der apollo real estate GmbH & Co. KG zu erbringenden vertraglichen Leistungen ist - soweit nicht anders vereinbart - Frankfurt am Main.
- Die apollo real estate GmbH & Co. KG ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung der ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.
3. Vertragsgegenstand
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Die apollo real estate GmbH & Co. KG erbringt ihre Nachweise von Vertragsabschlussgelegenheiten und Vermittlungsleistungen aufgrund von Informationen Dritter.Obwohl sich die apollo real estate GmbH & Co. KG um möglichst vollständige und zutreffende Angaben von Objekten und Auftraggebern bemüht, kann eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wird auch bei Fahrlässigkeit gehaftet.
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Die Angebote der apollo real estate GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf, -vermietung und -verpachtung bleiben vorbehalten.
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Neben Maklerleistungen erbringt die apollo real estate GmbH & Co. KG auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch sonstige Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen werden einzelvertraglich geregelt und gesondert berechnet.
4. Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruches
- Der Provisionsanspruch der apollo real estate GmbH & Co. KG wird fällig, sobald aufgrund ihres Nachweises oder ihrer Vermittlung ein Hauptvertrag abgeschlossen ist. Für die Entstehung des Provisionsanspruches ist es nicht erforderlich, dass die Tätigkeit der apollo real estate GmbH & Co. KG die einzige Ursache für den Abschluss des Hauptvertrages ist; es genügt vielmehr Mitursächlichkeit.
- Der Provisionsanspruch der apollo real estate GmbH & Co. KG bleibt auch dann bestehen, wenn der bereits abgeschlossene Hauptvertrag nachträglich einvernehmlich von den Auftraggebern aufgehoben wird.
- Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von dem ursprünglich von der apollo real estate GmbH & Co. KG nachgewiesenes oder vermitteltes Geschäft abweichender, wirtschaftlich jedoch gleichwertiger Hauptvertrag abgeschlossen ist. Wirtschaftlich gleichwertig ist ein Vertrag insbesondere dann, wenn der Hauptvertrag mit von dem Angebot der apollo real estate GmbH & Co. KG abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Hauptvertrag zustande kommt, der mit dem angestrebten Geschäft identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angestrebten Geschäft abweicht.
- Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber Zustandekommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.
5. Provision
Zwischen dem Auftraggeber und der apollo real estate GmbH & Co. KG werden folgende Provisionssätze für Nachweis und/oder Vermittlungen vereinbart:
- Kauf
Im Falle eines Objektankaufes oder dem Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen basiert die zu zahlende Provision auf dem beurkundeten Gesamtkaufpreis sowie allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Die Berechnungsgrößen für die Provision gegenüber dem Käufer lauten wie folgt: Bis zu einem Kaufpreis von € 5,0 Mio. 5%, über € 5,0 Mio. bis € 20,0 Mio. 4% und bei Werten über € 20,0 Mio. 3%. Bei der Ausübung einer vereinbarten Option mehr Flächen zu erwerben, zahlt der Käufer die Provision für die Mehrflächen zum Zeitpunkt der Ausübung in der beschriebenen Höhe.
2. Vermietung und Verpachtung gewerblicher Flächen:
- für Büro- und Industrieflächen beträgt die Provision 3,0 Monatsmieten zuzüglich Neben- und Betriebskosten bei Verträgen bis zu 5 Jahren.
- bei Verkaufsflächen beträgt die Provision 3,5 Monatsmieten zuzüglich Neben- und Betriebskosten bei Verträgen bis zu 5 Jahren.
- die Provisionssätze erhöhen sich um 0,5 Monatsmieten zuzüglich anteiliger Neben- und Betriebskosten für Mietverträge, die länger als 5 Jahre abgeschlossen worden sind.
- enthalten die Miet- oder Pachtverträge Optionen für die Verlängerung der Miet- oder Pachtzeit und/oder Vormietrechte, so erhöht sich die Provision jeweils um 0,5 Monatsmieten zuzüglich Neben- und Betriebskosten je Option und Vormietrecht.
- enthält der Miet- oder Pachtvertrag die Option, zusätzliche Flächen anzumieten bzw. anzupachten, wird die Provision für die zusätzlichen Flächen bei Ausübung der Option gemäß 5.2.1 bis 5.2.4 fällig.
- vereinbarte mietfreie Zeiten oder sonstige vermieterseitige Zuwendungen sind grundsätzlich für die Provisionsberechnung unbeachtlich. Bei einem Staffelmietpreisvertrag gilt die durchschnittliche Monatsmiete, bezogen auf die Gesamtfestlaufzeit des Vertrages, ebenfalls zuzüglich Neben- und Betriebskosten als Berechnungsgrundlage.
- bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstämme usw. entsteht eine zusätzliche Provision in Höhe von 5% (beispielsweise der Abstandszahlung oder des Wertes der Einrichtungsgegenstände).
3. Wohnraumvermietung
Bei der Vermietung von Wohnraum beträgt die Provision 2,0 Netto-Monatsmieten.
4. Erbbaurecht
Bei der Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 5% des Vertragswertes, zahlbar durch den Erbbaurechts-nehmer. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25-fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 100% Auszahlung anzusetzen.
5.Vorkaufsrecht
Bei der Vereinbarung von Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1% des Verkehrswertes des Grundstückes, zahlbar durch den Vorkaufs-berechtigten.
Die gesamten Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatz-steuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
6. Obliegenheiten des Auftraggebers
- Gibt der Auftraggeber die von der apollo real estate GmbH & Co. KG erhaltenen Informationen über den Nachweis einer Vertragsabschlussgelegenheit an einen Dritten weiter und kommt ein Hauptvertrag mit diesem zustande, so ist der Auftraggeber gegen-über der apollo real estate GmbH & Co. KG zur Provisionszahlung verpflichtet. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche von der apollo real estate GmbH & Co. KG erhaltenen Informationen, Angebote etc. vertraulich zu behandeln.
- Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, ist er verpflichtet, dies unverzüglich der apollo real estate GmbH & Co. KG mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision gemäß Punkt 5 zu zahlen.
7. Beauftragung durch Dritte
Die apollo real estate GmbH & Co. KG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Die apollo real estate GmbH & Co. KG wird in diesem Fall ihre Tätigkeit in unparteiischer und pflichtgemäßer Weise ausüben.
8. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die apollo real estate GmbH & Co. KG zur Erfüllung dieses Vertrages befugt ist, die notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers entsprechend der hier beigefügten Anlage „Datenverarbeitung allgemeine Informationspflichten“ zu verarbeiten.
9. Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird davon die Rechtsverbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10. Geldwäschegesetz (GWG)
Die apollo real estate GmbH & Co. KG ist aufgrund des Geldwäschegesetzes bspw. verpflichtet, die Identität solcher Auftraggeber und Kunden festzustellen, mit denen sie eine Geschäftsbeziehung eingehen will.
Bei natürlichen Personen sollte der Auftraggeber geeignete Dokumente, also zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Pass, vorlegen können. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, die keine Personengesellschaften sind, wird sich die apollo real estate GmbH & Co. KG einen Auszug aus einem amtlichen Register oder Verzeichnis, in den meisten Fällen einen Handelsregisterauszug, vorlegen lassen.
Dieser Auszug enthält alle erhebungsrelevanten Informationen, wie etwa Name der juristischen Person und Rechtsform, Registernummer, Anschrift beziehungsweise Sitz des Unternehmens sowie Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder gesetzlicher Vertreter.
Die jeweiligen Auftraggeber und / oder Kunden verpflichten sich hiermit gegenüber der apollo real estate GmbH & Co. KG, die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen grundsätzlich unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
11. Gerichtsstand
Im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.
12. Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Die apollo real estate GmbH & Co. KG nimmt in Verbrauchersachen an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.